


Stadtwerke Neuenstadt
Ott, Franz
Hauptstraße 50
74196 Neuenstadt a.K.
Fon: 07139/97-40
franz.ott@neuenstadt.de
Preisstand 01.01.2009
Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,99 EUR
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:
Teilbeiträgen je m² Nutzungsfläche (§ 27)
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Von der Absetzung ausgenommen ist eine Wassermenge von 20 m³/Jahr.
Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.
In der Regel ist der Nachweis nur über die Mengenmessung weiterer Wasseruhren
mit amtlich gültiger Eichung zu führen.