


Strom und Wasser sparen lohn sich!
Hier eine Broschüre über besonders sparsame Haushaltsgeräte.
Nützliches über die Arbeit Ihres Erdgasversorgers.
Infos zum Gebäudeenergieausweis / Energiesparförderung
Stadtwerke Neuenstadt
Ott, Franz
Hauptstraße 50
74196 Neuenstadt a.K.
Fon: 07139/97-40
franz.ott@neuenstadt.de
Die Förderprogramme für den Bereich "Gas" zum Herunterladen sehen Sie hier.

Das Gaswerk wurde am 19.07.1907 in Betrieb genommen und versorgte bis 1980 die Kernstadt. Nach dem Anschluss an das landesweite Erdgasnetz wurden auch die Stadtteile Bürg, Kochertürn und Stein angeschlossen.
Das Netz wird stetig und zügig ausgebaut, damit noch mehr Kunden die Energie Erdgas als Alternative wählen können. Über 43 km erstrecken sich die Hauptleitungen und werden, zusammen mit den Hausanschlüssen, auf gutem Stand gehalten.
Das Energiewirtschafsgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen haben das Recht der Gasversorger grundlegend umgestaltet und neue Begriffe eingeführt.
Die Stadtwerke treten ihren Kunden in zweierlei Gestalt gegenüber
Netzbetreiber sind in jedem Fall die Stadtwerke, Gasversorger (Lieferant) kann auch ein Dritter sein.
Hier beantragt und erhält der Grundstückseigentümer seinen Hausanschluss. Er wird dadurch Anschlussnehmer.
Ein Kunde wird zum Anschlussnutzer, wenn er als Eigentümer oder Mieter über den Netzanschluss Gas aus dem Verteilungsnetz entnimmt.
Die Stadtwerke haben die meisten Haushaltskunden in ihrem Versorgungsgebiet und sind damit Ihr Grundversorger.
Es gelten die Regeln der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die dazu von den Stadtwerken erlassenen Ergänzenden Bedingungen.