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Informationen

Das Gaswerk wurde am 19.07.1907 in Betrieb genommen und versorgte bis 1980 die Kernstadt. Nach dem Anschluss an das landesweite Erdgasnetz wurden auch die Stadtteile Bürg, Kochertürn und Stein angeschlossen.

Das Netz wird stetig und zügig ausgebaut, damit noch mehr Kunden die Energie Erdgas als Alternative wählen können. Über 43 km erstrecken sich die Hauptleitungen und werden, zusammen mit den Hausanschlüssen, auf gutem Stand gehalten.

Neues Energiewirtschaftsrecht - Neue Begriffe

Das Energiewirtschafsgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen haben das Recht der Gasversorger grundlegend umgestaltet und neue Begriffe eingeführt.

Die Stadtwerke treten ihren Kunden in zweierlei Gestalt gegenüber

  • als Netzbetreiber
  • als Gasversorger

Netzbetreiber sind in jedem Fall die Stadtwerke, Gasversorger (Lieferant) kann auch ein Dritter sein.

Netzbereich

  • Anschlussnehmer
  • Anschlussnutzer

Hier beantragt und erhält der Grundstückseigentümer seinen Hausanschluss. Er wird dadurch Anschlussnehmer.

Ein Kunde wird zum Anschlussnutzer, wenn er als Eigentümer oder Mieter über den Netzanschluss Gas aus dem Verteilungsnetz entnimmt.

Grundversorger

Die Stadtwerke haben die meisten Haushaltskunden in ihrem Versorgungsgebiet und sind damit Ihr Grundversorger.

Es gelten die Regeln der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die dazu von den Stadtwerken erlassenen Ergänzenden Bedingungen.

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Stadt Neuenstadt