Preisblatt Netzzugang
Der Netzbetreiber ermöglicht Unternehmen unter den in der GasNZV beschriebenen Bedingungen den Zugang zu seinem Erdgasverteilungsnetz.
Das Entgelt für den Netzzugang bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr und setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Arbeitsentgelt
+ Leistungsentgelt
+ Entgelt för Messung und Messstellenbetrieb
(+ ggf. Konzessionsabgabe, sonstige Abgaben)
= Netzzugangsentgelt, netto
+ Umsatzsteuer (z.Zt. 19%)
= Netzzugangsentgelt, brutto
Das spezifische Arbeitsentgelt in Cent/kWh wird in Abhängigkeit von der vereinbarten Transportmenge in kWh berechnet. Das spezifische Leistungsentgelt in €/kW wird in Abhängigkeit von der vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in kW bestimmt. Der spezifische Mischpreis in Cent/kWh ergibt sich aus der Summe von Arbeitsentgelt und entsprechend umgerechnetem Leistungsentgelt.
Für Lieferungen an Erdgaskunden ist der Netzbetreiber von der Stadt Neuenstadt a.K. zur Erhebung einer Konzessionsabgabe verpflichtet worden, die Bestandteil des Netzzugangsentgeltes ist und vom Netzbetreiber an die Gebietskörperschaft abgeführt wird.
Die Gasbeschaffenheit des von den Stadtwerken Neuenstadt gelieferten Erdgases entspricht dem DVGW-Arbeitsblatt G260, 2. Gasfamilie, Erdgas H.
Der Brennwert liegt im Regelfall in der Schwankungsbreite zwischen 11,00 und 11,20 kWh/m³. Das gewogene Mittel des Abrechnungsbrennwertes wird in der Abrechnung ausgewiesen. Der Gasübergabedruck am Zähler beträgt im Regelfall 22mbar (Regeldruck). Die aktuellen Brennwerte können Sie unter der Rubrik Aktuelles einsehen.
Die Stadtwerke Neuenstadt rechnen den Gasverbrauch mit dem Kunden thermisch ab. Das vom Gaszähler gemessene Betriebsvolumen in m³ wird entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 in Gasenergie in kWh umgerechnet.
Umrechnung: Q= Vb x Z x H
Q = Gasenergie in kWh
Vb= Gasvolulmen, vom Gaszähler gemessen, im Betriebszustand in m³
H= Brennwert des Gases im Normzustand in kWh/m³
Z= Zustandszahl = 0,950
Die Zustandszahl ist der Faktor zur Umrechnung der in m³ im Betriebszustand gemessenen Gasmenge auf das Normvolumen. Der Berechnung der Zustandszahl liegen folgende Faktoren zugrunde:
Effektiver Gasdruck: 22 mbar
Mittlerer Luftdruck: 994 mbar
Mittlere Gastemperatur: 15°C
Die Netzentgelte sind von der Regulierungsbehörde seit 15.10.2007 genehmigt.
Geschäftsprozesse / Datenaustauschformate für den Lieferantenwechsel im Gassektor (GeLi Gas)
Netzentgelte ab 01.01.2015 (Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag):
- Entgelt 2021 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen I
- Entgelt 2021 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen II
- Entgelt 2020 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen I
- Entgelt 2020 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen II
- Entgelt 2019 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen I
- Entgelt 2019 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen II
- Entgelt 2018 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen I
- Entgelt 2018 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen II
- Entgelt 2017 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen I
- Entgelt 2017 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen II
- Entgelt 2016 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen I
- Entgelt 2016 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen II
- Entgelt 2015 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen I
- Entgelt 2015 für die Nutzung von Gasverteilungsnetzen II
Weitere PDF-Dokumente zum download.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag, der zwischen Netzbetreiber und Transportkunden geschlossen wird, regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich des Zugangs zum Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Neuenstadt nach § 20 Abs. 1b EnWG.
Netzanschluss und Netzanschlussnutzung durch die Kunden
Den Netzanschlusskunden stehen die nachfolgenden Dateien zum Herunterladen zur Verfügung:
- Zur Niederdruckanschlussverordnung (Anlage 6 zum Lieferantenrahmenvertrag)
- Ergänzende Bedingungen
- Preisblatt Netzanschluss
- Preisblatt Systemdienstleistungen