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Höhe der Abwassergebühren

Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser: 

  • ab 1. Januar 2010 1,55 EUR
  • ab 1. Januar 2012 1,48 EUR
  • ab 1. Januar 2015 1,91 EUR
  • ab 1. Januar 2017 2,72 EUR
  • ab 1. Januar 2019 2,67 EUR

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche:

  • ab 1. Januar 2010 0,36 EUR
  • ab 1. Januar 2012 0,34 EUR
  • ab 1. Januar 2015 0,31 EUR
  • ab 1. Januar 2017 0,39 EUR
  • ab 1. Januar 2019 0,41 EUR

Abwasserbeitrag

Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:

Teilbeiträgen je m² Nutzungsfläche (§ 27)

  1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,58 EUR
  2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 2,36 EUR

Absetzungen

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. In der Regel ist der Nachweis nur über die Mengenmessung weiterer Wasseruhren mit amtlich gültiger Eichung zu führen.

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Die aktuelle Abwassersatzung der Stadtwerke Neuenstadt finden Sie hier.

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