Höhe der Abwassergebühren
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser:
- ab 1. Januar 2010 1,55 EUR
- ab 1. Januar 2012 1,48 EUR
- ab 1. Januar 2015 1,91 EUR
- ab 1. Januar 2017 2,72 EUR
- ab 1. Januar 2019 2,67 EUR
- ab 1. Januar 2021 2,11 EUR
- ab 1. Januar 2023 2,23 EUR
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche:
- ab 1. Januar 2010 0,36 EUR
- ab 1. Januar 2012 0,34 EUR
- ab 1. Januar 2015 0,31 EUR
- ab 1. Januar 2017 0,39 EUR
- ab 1. Januar 2019 0,41 EUR
- ab 1. Januar 2021 0,43 EUR
- ab 1. Januar 2023 0,37 EUR
Abwasserbeitrag
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:
Teilbeiträgen je m² Nutzungsfläche (§ 27)
- für den öffentlichen Abwasserkanal 2,58 EUR
- für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 2,36 EUR
Absetzungen
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. In der Regel ist der Nachweis nur über die Mengenmessung weiterer Wasseruhren mit amtlich gültiger Eichung zu führen.
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Die aktuelle Abwassersatzung der Stadtwerke Neuenstadt finden Sie hier.